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Klarstellung von Werner und Ida Mauss zur Geiselbefreiung in Kolumbien und den Manipulationen der Firma Control Risks

 

von Werner und Ida Mauss

Der Hintergrund
Die letzte vom Ehepaar Mauss in Kolumbien abgeholte Geisel war nicht von der ELN, sondern von Kriminellen entführt worden. Die in Deutschland tätigen ELN-Delegierten des Friedenstisches hatten mit Hilfe ihrer Frente diese Entführer enttarnt. Die Geisel wurde von der ELN befreit und dem Ehepaar im kolumbianischen Urwald übergeben. Zum wiederholten Mal durchquerten Mauss und seine Frau unter Einsatz des eigenen Lebens, Kampfgebiete der Militärs, Paramilitärs und Guerilla. Sie brachten die deutsche Geisel unversehrt zum Flughafen nach Medellin. Die kriminellen Entführer wurden später von der Polizei inhaftiert, von der Fiscalía - Staatsanwaltschaft - angeklagt und zu hohen Haftstrafen verurteilt.

Der hier dargelegte Sachverhalt wurde später in dem freisprechenden Urteil vom 20. Mai 1998 in allen Einzelheiten, dokumentiert Mehr zum Urteil und die Manipulationen von Control Risks in Kolumbien.

Festnahme des Ehepaars Mauss
Als die Agenten diese Geisel abgesichert durch einen Schutzbrief der Bundesregierung abholten, wurden sie durch Intrigen und Korruption am 17. November 1996 in Medellin am Flughafen wegen „angeblicher Entführung“ dieser Geisel festgenommen. Dies war nur unter krimineller Ausnutzung des in Kolumbien herrschenden autonomen Rechtssystems möglich.

Die vom Ehepaar Mauss befreite Geisel wurde ihnen in Medellin am Flughafen von örtlichen Sicherheitskräften entrissen. "Paradoxerweise" wurde sie dann von der Polizei direkt im Hotel Intercontinental, ebenfalls in Medellin den dort "wartenden" Mitarbeitern der Firma Control Risks übergeben.

Unmittelbar nach Übernahme der Geisel hatten die Herren von Control Risks im Hotel in gleicher Nacht ihre Vorgesetzten in England angerufen, wahrscheinlich um diese von dem "großen Erfolg ihrer Arbeit" zu unterrichten. Dieser Sachverhalt bestätigte sich durch Ermittlungen der Procuradoría - Staatsanwaltschaft u.a. für Behördenkriminalität. Sie ermittelte später wegen des dubiosen Verhaltens der Polizei. Überprüft wurden deshalb die von Control Risks gewählten und im Hotel registrierten Telefonverbindungen. Der Sachverhalt wurde im Ermittlungsvorgang protokolliert.

Vollständiger Freispruch
Aus dem Urteil des Hohen Tribunals von Antioquia vom 20. Mai 1998 Mehr zum Urteil und die Manipulationen von Control Risks in Kolumbien ergibt sich unter anderem, dass die Firma Control Risks im Interesse ihres wirtschaftlichen Vorteils gezielt gegen das Ehepaar Mauss und somit gegen die von diesem verfolgten Friedensbemühungen durch Intrigen bei den kolumbianischen Behörden intervenierte, um dadurch die Verhaftung gewollt herbeizuführen.

Kriminelle Manipulation der Behörden
 durch Control Risks

Richtig ist, dass die Procuradoría - Staatsanwaltschaft für Behördenkriminalität - und der Fiscal Generál - Generalstaatsanwalt für allgemeines Strafrecht - während der Ermittlungen von Anfang 1997 bis zum freisprechenden Urteil am 20. Mai 1998 ein kriminelles Zusammenwirken zwischen den für die  Befreiung von Geiseln zuständigen Behörden in Medellin und der Firma Control Risks feststellte.


Reaktionen der Bundesregierung auf die Festnahme

Die Bundesregierung reagierte auf die Festnahme des Ehepaares Anfang 1997 mit einer mehrseitigen Regierungserklärung, die der Deutsche Botschafter mit einer am 25. Januar 1997 ausgestellten Verbalnote der Deutschen Botschaft in Bogotá dem Fiscal General - Generalstaatsanwalt von Kolumbien - überbrachte. In der Regierungserklärung wurde die Tätigkeit des Ehepaares Mauss für den Friedensprozess im transparenten Zusammenspiel mit staatlichen Behörden durch Fakten belegt und erläutert.

In einem einige Jahre später, am 22. Mai 2001 verfassten Schreiben des früheren Staatsministers im Bundeskanzleramt, Herrn Bernd Schmidbauer MdB, gerichtet an eine westliche Regierung, wird der hier dargelegte Sachverhalt nochmals umfassend bestätigt.

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