Am
20. Mai 1998 wurden Werner und Ida Mauss in einem
78-seitigen Urteil rechtskräftig freigesprochen.
Dabei wurde festgestellt:
- Die Festnahme des Ehepaares am
17. November 1996 in Medellin war rechtswidrig
und bezog sich auf manipulierte Falschaussagen ,
die im Urteil auch im einzelnen aufgeführt sind.
- Das Ehepaar Mauss hatte bei allen
Aufenthalten in Kolumbien und den damit
verbundenen Einsätzen zu keinem Zeitpunkt gegen
kolumbianisches Recht verstoßen.
- Ihr Einsatz galt nur dem kolumbianischen
Friedensprozess
- Die Festnahme war durch Intrigen von einer
im Eigennutz stehenden identifizierten
Personengruppe initiiert worden.
Das Urteil stützte sich auf die achtzehn Monate
andauernden Ermittlungen des Fiscal General -
Staatsanwalt der Strafjustiz - des Procurador
General - Staatsanwalt zuständig u. a. für
Behördendelikte - und die von diesen Behörden
erstellten Ermittlungs- und Vernehmungs-protokolle
von mehr als 6000 Seiten.
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Im
Urteil heißt es:
„Wie den Beamten der ersten
Instanz, überrascht auch diese staatsanwaltliche
Instanz die Einflussnahme seitens „Control Risks“
auf die Handhabung und Ausrichtung des Prozesses
[mit dem Wort Prozess ist der Vorgang um die
Geiselbefreiung gemeint]. Diese ging soweit, dass
der Vertreter der englischen Firma sich einen Platz
innerhalb des irregulären „Komitees“ sicherte,
welches außerhalb der gesetzlichen Normen zu
„Untersuchungszwecken“ von der Provinzregierung von Antioquia ins Leben gerufen worden war.
So gut war die multinationale Gesellschaft [Control
Risks] im „Komitee“ vertreten, dass es ihr sogar
gelang, die Grundsätze der übergeordneten zivilen
und polizeilichen Behörden im Hinblick auf die
Ausrichtung von Informationen zu manipulieren.In
dem Urteil heißt es weiter: „So ist letztlich die
Irreführung der Behörden [der kolumbianischen
Behörden] durch diejenigen, die ihre ureigensten und
dem Frieden fern stehenden Interessen verteidigten,
ein langer Weg umsonst gewesen.“ (Ende der Zitate)
Aus dem Ermittlungsvorgang ist auch ersichtlich, wie
die Firma „Control Risks“ in ihrer Funktion als
Mitglied des Komitees durch Desinformation im
September 1996 eine vorzeitige Befreiung der
deutschen Geisel vereitelt hat. |